Engagement

Gemeinsam mehr bewegen

Die gemeinnützige Stiftung Deutsches Design Museum initiiert und veranstaltet Bildungs- und Kulturprojekte bundesweit. Realisiert werden diese in Zusammenarbeit mit einem starken Netzwerk: Unternehmen, Förderstiftungen und Institutionen unterstützen unsere Feld- und Projektarbeit auf verschiedenen Ebenen. Gemeinsam erreichen wir mehr, können weitere Förderprojekte planen, finanzieren und umsetzen. Werden Sie Teilhaber*in! Wir machen Ihr Engagement sichtbar und unterstützen Spender*innen und Förderer*innen durch eine nachhaltige Kommunikation.

Spenden & Stiften

Finanzielle Spende

Entscheiden Sie sich für eine Spende, verwendet die Stiftung diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder zeitnah für ein ganz konkretes Projekt. Die Stiftung Deutsches Design Museum ist als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Sie können Spenden bis zu 20 Prozent steuerlich geltend machen.

Unser Spendenkonto:


Deutsche Bank
IBAN: DE86 5007 0024 0011 5618 00
BIC: DEUTDEDBFRA

Materialspende

Die praxisnahe Befassung ("Hands On") mit Design durch die Verarbeitung verschiedenster Materialien und ressourcenschonender Werkstoffe (Recycling/Upcycling) steht im Fokus unserer Designworkshops und begleitenden Themenausstellungen.

Zustiftung

Unseren Aufgaben und Zielen werden wir nur mit einem umfangreichen Stiftungskapital gerecht. Deshalb sind Zustiftungen von großer Bedeutung. Sie werden dem Stiftungskapital zugeführt und bleiben erhalten, allein die Erträge werden für die Förderung der Projekte verwendet. Zustiftungen können wie Spenden in jeglicher Höhe der Stiftung Deutsches Design Museum zufließen. Bitte vermerken Sie auf der Überweisung ausschließlich das Wort „Zustiftung“, sonst wird Ihr Beitrag als Spende verbucht.

Treuhandstiftung

Gründen Sie unter dem Dach der Stiftung Deutsches Design Museum Ihre eigene Stiftung: Wir übernehmen dafür die Treuhandschaft und Verwaltung. Sie entscheiden über die Namensgebung und Verwendung für individuelle Projekte, wobei Ihr besonderer Stiftungszweck im Einklang mit der Satzung der Stiftung Deutsches Design Museum stehen muss.

Grundsätzlich verpflichten wir uns zu einer gesonderten Verwaltung Ihrer Treuhandstiftung und sichern die Verwendung der aus ihr hervorgehenden Erträge gemäß der Stiftungssatzung.

Gern beraten wir Sie persönlich und individuell bei allen Fördermaßnahmen und Kooperationsformen! Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.